Tumblelog by Soup.io
Newer posts are loading.
You are at the newest post.
Click here to check if anything new just came in.

March 20 2010

Rollo
21:22
Taschenkontrollen muss man nur bei konkretem Tatverdacht dulden. Und, ebenfalls gerne begangener Fehler: Nur weil ein Kunde die Durchsuchung verweigert, besteht kein konkreter Verdacht – er macht ja nur von seinem zustehenden Recht Gebrauch.
Taschenkontrolle im Supermarkt | Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Reposted fromfreundeundhelfer freundeundhelfer